A. Mit Grundstückerwerb vom 17. Januar 2019 erwarben die Ehegatten A.____ und B.______________ als einfache Gesellschaft das Grundstück Gbbl. Nr. 100 zu Gesamteigentum. Gestützt auf ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum stundete das Grundbuchamt A.____ und B.______________ mit Verfügung vom 28. Juni 2019 die Handänderungssteuer im Betrage von CHF 11’880.– für die Dauer von 3 Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs bis am 17. Januar 2022. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.