Da die Sendung nicht mit eingeschriebenen Brief erfolgt sei, könne nicht eruiert werden, ob die Sendung effektiv abgeschickt, bei der Post stecken blieb oder an eine falsche Adresse verschickt wurde. Die Eingabe der Hauptwohnsitzbestätigung der EG B.______ vom 7. Dezember 2021 per E-Mail vom 13. Januar 2022 sei verspätetet und nach ergangener Verfügung erfolgt. Ausserdem fehle ein umfassender Nachweis, der in seiner Gesamtheit über die blosse Bestätigung des rechtzeitigen Einzugs hinausgehe.