3.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er am 7. Dezember 2021 von seinem Bankberater daran erinnert worden sei, die Unterlagen für die Handänderungssteuer einzureichen. Er habe beim Grundbuchamt telefonisch nachgefragt, welche Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung einzureichen seien. Daraufhin habe er bei der EG B.______ die Hauptwohnsitzbestätigung eingeholt. Am Morgen des 8. Dezember 2021 habe er die Dokumente in den Briefkasten in B.______ geworfen und per A-Post an das Grundbuchamt gesendet.