3 3.1 Angefochten ist im vorliegenden Fall die Verfügung des Grundbuchamtes vom 12. Januar 2022. Darin hebt das Grundbuchamt die Stundung auf und verfügt, dass die Handänderungssteuer von Fr. 6'930.– zuzüglich Zins und Gebühr zu bezahlen sei. Es führt dazu aus, vor Ablauf der Stundungsfrist sei dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung erfüllt sind oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Stundungsfrist erfüllt sein werden.