In der Folge hob das Grundbuchamt mit Verfügung vom 12. Januar 2022 die am 16. Mai 2019 verfügte Stundung auf. Zugleich verfügte das Grundbuchamt, dass die bisher gestundete Handänderungssteuer von Fr. 6'930.– sowie ein Zins von Fr. 641.05 und eine Gebühr von Fr. 300.– zu bezahlen seien.