B. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2021 wies das Grundbuchamt A.______ darauf hin, dass die Stundungsfrist am 12. Dezember 2021 ablaufen wird. Er wurde deswegen aufgefordert, vor Ablauf der Frist eine Hauptwohnsitzbestätigung der Gemeinde B.______ (Formular 2c) und das Formular betreffend den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer (Formular 2b) einzureichen. Beim Grundbuchamt ging innert Frist kein solcher Nachweis ein.