Das Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) veranlagte mit Verfügung vom 16. Mai 2019 die Handänderungssteuer auf Fr. 6'930.– und stundete sie im selben Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.