1 A. Am 12. Dezember 2018 erwarb A.______ die Liegenschaft B.______ Gbbl. Nr. 179 zu Alleineigentum. In seiner Selbstdeklaration der Handänderungssteuer vom 11. Dezember 2018 führte er als Bemessungsgrundlage einen Betrag von Fr. 385'000.– auf und ersuchte gleichzeitig um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum.