Mit Blick auf die genannten Kriterien ist der Aktenumfang als unterdurchschnittlich zu bezeichnen, weshalb insgesamt nicht von einem grossen Zeitaufwand auszugehen ist. Die Bedeutung der Streitsache ist bei einem Streitwert von Fr. 5'868.60 als unterdurchschnittlich einzustufen, ebenso die Schwierigkeit des Prozesses. Für das Verfahren vor der DIJ erscheint insgesamt ein Honorar von Fr. 2'000.00 (inkl. Auslagen und MWSt) angemessen. Demnach entscheidet die Direktion für Inneres und Justiz: