C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 17. November 2021 erhoben A._____________ und B._____________ (nachfolgend: Beschwerdeführende) am 15. Dezember 2021 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragen, die angefochtenen Verfügungen seien aufzuheben und die Handänderungssteuern seien für vier Jahre ab Eigentumsübergang zu stunden. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 19. Januar 2022 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2022 an ihren Rechtsbegehren fest. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: