Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt mit Verfügung vom 3. Dezember 2019 die Handänderungssteuer auf Fr. 5'130.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Grundbuchanmeldung. 1 B. Mit zwei Verfügungen vom 17. November 2021 hob das Grundbuchamt die Stundung auf und wies das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung ab. Zugleich auferlegte es A._____________ und B._____________ die gestundete Handänderungssteuer mit Zins und Gebühren im Gesamtbetrag von Fr. 5'868.60 zur Bezahlung.