Die Beschwerdeführenden deklarierten auf dem GB-Formular 2a für die Handänderungssteuer eine Bemessungsgrundlage von CHF 817'333.00. Das 5 Grundbuchamt veranlagte am 15. Oktober 2019 die Handänderungssteuer entsprechend der Selbstdeklaration der Beschwerdeführenden auf eine Gegenleistung von CHF 817’333.00 (Preis auf Bauland und Werkvertrag). Diese Veranlagung blieb unangefochten und ist in Rechtskraft erwachsen.