Eine provisorische Geschäftsadresse bis zum Ablauf dieser Frist wäre auch rückwirkend als speziell und mit einem unverhältnismässigen Aufwand zu betrachten. Mit der gewählten Raumgestaltung der Liegenschaft sei keine Absicht zu erahnen gewesen, dass an diesem Standort eine Geschäftstätigkeit eingerichtet würde. B.______ sei zur Zeit der Planung und Realisierung der Liegenschaft in einer ungekündigten Festanstellung bei einer regional tätigen Bauunternehmung gewesen mit Perspektiven zur Übernahme weiterer Führungstätigkeiten.