In seiner Vernehmlassung vom 6. Januar 2022 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die Verfügungen betreffend die Handänderungssteuer seien zu bestätigen. Die Beschwerdeführenden erhielten anschliessend Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen oder die Beschwerde ohne Kostenfolge zurückzuziehen. Die Beschwerdeführenden liessen sich jedoch nicht vernehmen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: