B. Mit Gesuch vom 21. Juli 2021 erklärten B.______, sie erfüllten die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung der bisher gestundeten Handänderungssteuer, und ersuchten um Erlass einer entsprechenden Verfügung und um Löschung des Grundpfandrechtes. Am 2. August 2021 wies das Grundbuchamt B.______ darauf hin, dass gemäss Personenregister an der Adresse D.______ 1 in E.______ im Zeitraum der 2-jährigen Wohnsitzdauer auch die X.______ GmbH gemeldet war. Dies wurde von B.______ mit Schreiben vom 1. November 2021 sinngemäss bestätigt.