1 im Betrage von CHF 14'712.00 und mit Stundungsverfügung desselben Datums stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von vier Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.