A. Mit Kaufvertrag vom 8. März 2019 erwarben die Ehegatten B.______ als einfache Gesellschaft das Grundstück C.______-Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum. In ihrer Selbstdeklaration vom 14. März 2019 wurde die Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer mit CHF 817'333.00 angegeben. Zudem ersuchten B.______ beim zuständigen Grundbuchamt A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrage von CHF 14'400.00. Am 21. März 2019 erfolgte die Grundbuchanmeldung. Mit Veranlagungsverfügung vom 15. Oktober 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gemäss Selbstdeklaration