Folglich musste das Grundbuchamt für jede der acht Stockwerkeinheiten je ein Hauptbuchblatt schliessen. Das Grundbuchamt konnte diese Schliessungen nicht in einem Arbeitsgang erledigen, da jedes der Hauptbuchblätter einzeln zu schliessen war. Die Multiplikation der nach fixem Tarif berechneten Gebühr beruht daher auf sachlich vertretbaren Kriterien. Der Umstand, dass die Löschungen gemeinsam beantragt worden sind, ändert daran nichts. Aufgrund dieser Umstände ist ersichtlich, dass keine wesentliche Vereinfa-