4. 4.1 Die strittige Gebühr wurde gestützt auf Ziff. 2.1, 2.2 und 5.1 Anhang 4B GebV berechnet. Ziff. 2.1 Anhang 4B GebV sieht für die Schliessung eines Grundstücks für eine Stockwerkeinheit einen fixen Tarif von 100 Taxpunkten vor. Für die Änderung der Beschreibung, der Wertquote usw. (Änderung des Kopfdatensatzes) bei Stockwerkeigentumsgrundstücken beträgt die Gebühr 50 Taxpunkte (Ziff. 2.2 Anhang 4B GebV). Die Gebühr für eine Eintragungsbescheinigung, bei welcher das Grundbuchamt auf Antrag Einschreibungen oder Änderungen im Hauptbuch bestätigt, beträgt 20 Taxpunkte (Ziff. 5.1 Anhang 4B GebV).