Dazu erläutert es, die Pauschalgebühr stehe nicht in einem krassen Missverhältnis zur erbrachten Leistung. Für die Grundbuchämter sei es essenziell, sich auf einen «Pauschaltarif» abstützen zu können. Nur so könne eine speditive und vor allem rechtsgleiche Gebührenerhebung garantiert werden. Eine doppelte Rechnung nach Zeit und Pauschaltarif wäre für Massengeschäfte aus verwaltungsökonomischen Gründen wenig sinnvoll, da der Pauschaltarif zur faktischen Gebührenobergrenze degradiert werde. Er käme nur dann zur Anwendung, wenn es nach Zeitaufwand nicht billiger kommen würde.