_) und Nrn. 1000-2(im Eigentum von B._____________) mit je einer Wertquote von 50/100 ein. Mit Verfügung vom 1. September 2021 stellte das Grundbuchamt für die grundbuchlichen Einschreibungen bzw. Löschungen und die Eintragungsbescheinigung eine Gebühr von Fr. 920.– in Rechnung.