3 3.2 Der als Beschwerde bezeichneten Eingabe vom 7. August 2021 ist zwar zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin wegen Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Problemen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 11b HG nicht rechtzeitig eingereicht hat. Die Beschwerdeführerin reichte zudem bei der DIJ das ausgefüllte GB-Formular 2b sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde B.___________________ vom 26. Juli 2021 (GB-Formular 2c) ein.