2.2 Die Beschwerdeführerin beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, eventuell sei die Frist für das Einreichen der Unterlagen zu verlängern und subeventuell sei die verpasste Frist wiederherzustellen. Zur Begründung bringt sie vor, aufgrund von Corona habe sie ihre Arbeitsstelle verloren. Der damit verbundene administrative Aufwand sei für sie wegen ungenügender Deutschkenntnisse sehr anspruchsvoll gewesen. Ausserdem habe sie ihr Bein gebrochen, was zusätzlichen Aufwand verursacht