___ am 7. September 2021 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, eventuell sei die Frist für das Einreichen der Unterlagen zu verlängern und subeventuell sei die verpasste Frist wiederherzustellen. Mit der Beschwerde reichte die Beschwerdeführerin das unterzeichnete GB-Formular 2b sowie eine Hauptwohnsitzbestätigung ein. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 30. Dezember 2021 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Von der Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen, hat die Beschwerdeführerin keinen Gebrauch gemacht.