Direktion für Inneres und Justiz Münstergasse 2 3000 Bern 8 +41 31 633 76 78 (Telefon) +41 31 634 51 54 (Fax) Info.ra.dij@be.ch www.be.ch/ra-dij Unsere Referenz: 2021.DIJ.6193 Beschwerdeentscheid vom 9. Januar 2023 Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum Verpasst eine gesuchstellende Person die Frist für den Nachweis der Voraussetzungen zur Steuerbefreiung, fällt die Stundung automatisch dahin. Ungenügende Begründung der Beschwerde. Keine Wiederherstellung der Frist. Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel