3.5 Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die Trennung zwischen Firma und Inhaber sei vorliegend nicht möglich und es sei überspitzt formalistisch, diese Situation mit der Vermietung von Räumen an Drittpersonen zu vergleichen, kann ihm nicht gefolgt werden. Überspitzter Formalismus ist nur gegeben, wenn die strikte Anwendung der Formvorschriften durch keine schutzwürdigen Interessen gerechtfertigt ist, zum blossen Selbstzweck wird und die Verwirklichung des materiellen Rechts in unhaltbarer Weise erschwert oder verhindert (BGE 130 V 177 E. 5.4.1).