Mit Verfügung vom 30. November 2018 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 15’480.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Am 31. Mai 2021 reichte Notar B._________ im Namen von A.____________ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde D._____ vom 25. Mai 2021 ein.