Sachverhalt A. Mit Kaufvertrag vom 11. Mai 2018 erwarb A.____________ das Grundstück D._____ Gbbl Nr. 1000. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wurde am 16. Juli 2018 beim Grundbuchamt (nachfolgend Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigen- 1 tum gestellt. Mit Verfügung vom 30. November 2018 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 15’480.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs.