Die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung sind damit vorliegend nicht erfüllt. Die Beschwerdeführenden haben ausserdem für das gesamte Grundstück die Steuerbefreiung beantragt. Eine anteilsmässige Erhebung der Handänderungssteuer ist somit ausgeschlossen. Sie wäre 5 im Übrigen nur dann möglich, wenn das Studio sachenrechtlich als separate Einheit ausgeschieden worden wäre.