C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 3. Juni 2021 erheben A.___________________________ am 24. Juni 2021 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sie beantragen darin sinngemäss, dass die Handänderungssteuer im Verhältnis der Wohnfläche des Studios zur Gesamtwohnfläche veranlagt werde. Sie führen zudem aus, dass aus ihrer Sicht die konkreten Umstände und die Verhältnismässigkeit zu wenig berücksichtigt worden seien. In seiner Vernehmlassung vom 12. Juli 2021 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die Verfügungen betreffend die Handänderungssteuer seien zu bestätigen.