1 Grundbuchamt (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 1. März 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 28'620.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.