Demgegenüber weisen mehrere Indizien auf eine familienähnliche Lebensgemeinschaft hin: So sind F._________ - ausser seinem eigenen Schlafzimmer mit Ankleide - keine Zimmer zum ausschliesslichen Gebrauch zugewiesen. Im Gegenteil hält der Mietvertrag ausdrücklich fest, dass er sämtliche Wohnbereiche mitbenützen kann. Zudem leben die Beschwerdeführenden und F._________ bereits seit mehreren Jahren in einer Wohngemeinschaft und sie haben trotz dem Umzug ins neu erworbene Eigenheim der Beschwerdeführenden an dieser Gemeinschaft festgehalten. Dies spricht für eine enge persönliche und emotionale Beziehung zwischen den Beschwerdeführenden und F._________.