3.5 Im vorliegend zu beurteilenden Fall liegt zwar ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist vor. Das ändert nichts daran, dass der Wohnpartner jederzeit ausziehen kann, auch wenn er noch längere finanzielle Verpflichtungen hat. Nicht anders ist es beim klassischen Familienmodell, bei dem ein Partner die Wohnung verlässt. Auch hier bestehen die finanziellen Verpflichtungen in der Regel noch weiter.