Schliesslich sind die Zuweisung bestimmter Zimmer zum ausschliesslichen Gebrauch Hinweise darauf, dass es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handelt. Hingegen bilden Elemente wie gemeinsame Beiträge an Haushaltkosten (pauschal oder nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und nicht berechnet nach Intensität der Benutzung des Grundstücks), gemeinsames Budget der Haushaltausgaben, gegenseitige Unterstützung und Fürsorge in täglichen Aufgaben Indizien für eine Lebensgemeinschaft, die eine Befreiung von der Handänderungssteuer rechtfertigen (DIJE 2020.DIJ.4406 vom 9.9.2021, E. 4.3 https://www.gba.dij.be.ch» unter Grundbuch/ Rechtliches/Beschwerdeentscheide [Stand 26. September 2022]).