Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss persönlich darin wohnen; selbstverständlich dürfen in dieser vom Eigentümer bewohnten Einheit auch andere Personen (Familienmitglieder) wohnen» (Vortrag der vorberatenden Kommission des Grossen Rates zum direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer», Gesetz betreffend die Handänderungssteuer, Tagblatt des Grossen Rates 2013, Beilage Nr. 17, S. 5).