3.2 Im Mietvertrag vom 27. Februar 2018 zwischen den Beschwerdeführenden und F._________ wird festgehalten, dass ein Schlafzimmer mit Ankleide inkl. Mitbenützung von Küche, Waschküche und Bad/Dusche seit dem 1. Oktober 2018 untervermietet und dafür ein Mietzins von Fr. 1'000.– monatlich vereinbart wird. Dieser setzt sich zusammen aus einem monatlichen Mietzins von Fr. 700.– und aus Pauschalbeträgen für Heizkosten, Elektrizität, Radio/TV und Entsorgungsgebühren. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Mietdauer abgeschlossen und ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar.