Sein Zimmer sowie ein gemeinsam genutztes Bad reinige F._________ selbst. Er trage – wie jedes Mitglied eines gemeinsamen Haushaltes im Sinne einer Wohngemeinschaft – seinen Teil zum gemeinsamen Leben bei. Die Beschwerdeführenden würden schon viele Jahre gemeinsam mit F._________ in der gleichen Wohnung wohnen, seien jedoch dennoch froh, um klare schriftliche Abmachungen (Verträge). Der Vertrag zwischen F._________ und den Beschwerdeführenden sei ausgestellt worden, um die Bezahlung des Zimmers und die Mitbenutzung des gemeinsamen Wohnbereichs zu regeln.