In seiner Vernehmlassung ergänzt das Grundbuchamt, dass die ausschliessliche Wohnnutzung vorliegend aufgrund der Vermietung eines Teils des Grundstücks und der daraus entstandenen Mieteinnahme von Fr. 1'000.– pro Monat verneint werde. Eine Prüfung des gemeinsamen Haushalts brauche daher nicht mehr vorgenommen werden. Erst wenn ein kommerzieller Zweck nicht ersichtlich gewesen wäre, hätte in einem zweiten Schritt geprüft werden müssen, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliege.