Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Stellungnahme vom 27. Juni 2021 an den gestellten Anträgen fest und ergänzen ihre bisherige Begründung. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: