2 C. Am 11. Mai 2021 haben A.___ und B.__________ bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) eine Beschwerde gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom26. April 2021 eingereicht. Darin beantragen sie sinngemäss, die Verfügung sei aufzuheben und dem Antrag auf die nachträgliche Befreiung der gestundeten Handänderungssteuer sei stattzugeben. In seiner Beschwerdevernehmlassung vom 3. Juni 2021 beantragt das Grundbuchamt, die Beschwerde sei abzuweisen und die Verfügungen betreffend die Handänderungssteuer je vom 26. April 2021 seien zu bestätigen.