Am 9. April 2021 nahmen A.___ und B.__________ dazu Stellung und hielten fest, F._________ teile mit ihnen einen gemeinsamen Haushalt im Sinne einer Lebensgemeinschaft. Als Beilage reichten sie einen Untermietvertrag vom 27. Februar 2018 ein. Hinsichtlich der Einzelunternehmung hielten die Beschwerdeführenden fest, dass A.____________ als Hobby drei Pferde halte und bei der Registrierung im A- Gate wohl eine Einzelunternehmen-Nummer erstellt worden sei. Die Pferde seien zu keinem Zeitpunkt zu Geschäftszwecken genutzt worden.