Mit Schreiben vom 11. März 2021 gab das Grundbuchamt den Beschwerdeführenden die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen, dass an gleicher Adresse während der zweijährigen Wohnsitzdauer eine Drittperson (F._________) gemeldet gewesen sei. Weiter sei gemäss Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Register an der Wohnadresse auch das Einzelunternehmen C.______, CHE-100.100.100 registriert.