Am 15. März 2018 stellten A.___ und B.__________ beim zuständigen Grundbuchamt ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Dabei wurde als Bemessungsgrundlage der Gesamtkaufpreis für beide Grundstücke in Höhe von Fr. 950'000.– angegeben. Mit Verfügung vom 27. März 2019 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gestützt auf Fr. 950'000.– in Höhe von Fr. 17’100.– und stundete die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für drei Jahre. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch auf das Grundstück Nr. 100 eingetragen.