2. Die Stellungnahme der Z._____SA vom 7. August 2021 wird dem Grundbuchamt zur Kenntnisnahme zugestellt. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz in Höhe von CHF 2'000.00 werden der Z._____SA auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald der Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. 8