Zudem sei die Beschwerdeführerin davon ausgegangen, dass mit Zustimmung des Konkursamtes der Kaufvertrag wie beurkundet vollzogen werden können. Jedoch sei das Konkursamt nach Wegfall der Hinderungsgründe als treuhänderische Sachverwalterin der konkursiten Verkäuferin zu betrachten, wonach sie sinngemäss die Handlungsfähigkeit erlange. Mit dieser wiedererlangten Handlungsfähigkeit sei der Kaufvertrag auch ohne explizite Zustimmung des Konkursamtes zu vollziehen. Überdies habe die Y.______ GmbH ihre Zustimmung zum Kauf explizit erklärt. Betreffend die Spezialliquidation hält die Beschwerdeführerin fest, dass dafür keine Verfügungsbeschränkung angemerkt worden sei.