2.3 Die Beschwerdeführerin beantragt die Aufhebung der Abweisungsverfügung und den Vollzug des Kaufvertrags, respektive die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Vorab seien alle möglichen hinderlichen Vormerkungen zu löschen. Zur Begründung dieser Rechtsbegehren verweist sie auf die zeitliche Sachlage. Der Kaufvertrag sei beim Grundbuchamt vor dem Konkurs angemeldet worden, da er über eine tiefere Belegnummer verfüge. Zudem sei nicht der Zeitpunkt der ursprünglichen Anmeldung,