1.2 Soweit die Beschwerdeführerin gelten macht, dass die provisorisch eingetragenen gesetzlichen Pfandrechte der Stockwerkeigentümergemeinschaft (Beleg 037-2016/1146/0 vom 15. März 2016 und 037- 2018/3531/0 vom 30. Juli 2018) von Amtes wegen zu löschen seien, muss geprüft werden, ob für dieses Rechtsbegehren die Prozessvoraussetzungen gegeben sind.