In seiner Vernehmlassung vom 16. Februar 2021 nahm das Grundbuchamt zum zeitlichen Ablauf hinsichtlich des Eingangs des abgewiesenen Kaufvertrags und der Mitteilung des Konkurses Stellung. Die Beschwerdeführerin verzichtet mit Schreiben vom 2. März 2021 auf eine weitere Stellungnahme, merkte jedoch an, dass die Beschwerdevernehmlassung nur ein Detail thematisiere, das insofern nicht mehr relevant sei, als das Konkursverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden sei. Auf Anfrage des instruierenden Rechtsamts bestätigt das Konkursamt am 5. Juli 2021, dass die Spezialliquidation der Y.______ GmbH immer noch anhängig sei.