C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamts führt die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Januar 2021 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und verlangt sinngemäss die Aufhebung der Abweisungsverfügung vom 7. Dezember 2020. Weiter beantragt sie, der Kaufvertrag vom 1. Juli 2019 sei zu vollziehen und entsprechend die Eigentumsübertragung für die insgesamt fünf Grundstücke in A_____ (Gbbl. Nr. 1000-1 und 1000-2, 1000-1-1, 1000-1-2, 1000-1-3) im Grundbuch vorzunehmen.