Die Anmeldung des Kaufvertrages vom 1. Juli 2019 erfolgte am 3. Juli 2019 um 08:23 Uhr (037-2019/003098/0) durch den Notar B.______. Die Mitteilung des Konkurses durch das Konkursamt Zug (nachfolgend Konkursamt) an das Grundbuchamt erging am 4. Juli 2019 um 08:00 Uhr (037-2019/003102/0). Am 9. Juli 2019 teilte das Grundbuchamts B.______ mit, dass mit Wirkung ab dem 2. Juli 2019 13:30 Uhr der Konkurs über die Verkäuferin eröffnet worden und diese im Zeitpunkt der Grundbuchanmeldung daher nicht mehr verfügungsberechtigt gewesen sei. Die Beschwerdeführerin wurde ersucht, bis zum 8. August 2019 eine Rückzugserklärung einzureichen.